Mieter als Mitglieder willkommen
Wer eine Wohnung der Genossenschaft mieten will, mussen Mitglied werden. Eine von Vorstand und Aufsichtsrat erlassene Richtlinie regelt, wieviele Anteile ein wohnendes Mitglied übernehmen muss. Personen, die eine Wohnung der Genossenschaft neu beziehen, müssen mindestens Anteile in folgender Höhe zeichnen : Monats(kalt)miete der Wohnung mal drei, abgerundet auf ganze tausender, mindestens jedoch ein Anteil.
Beispiel: Monatsmiete: 750 € x 3 = 2.250 €, abgerundet 2.000 € = 2 Anteile.
Die Genossenschaft führt für Wohnungsinteressenten eine Warteliste. Auf dieser Warteliste können nur Mitglieder eingetragen werden. Wohnungserwartende Mitglieder müssen sich mit mindestens einem Anteil an der Genossenschaft beteiligen. Sobald eine Wohnung frei wird, wird sie zunächst den auf der Warteliste stehenden Person angeboten. Jede Person hat dann eine Woche Zeit, sich für oder gegen die Wohnung zu entscheiden. Sollte die Wohnung von den ersten fünf Personen auf der Warteliste nicht genommen werden, so kann sie auch Nichtmitgliedern angeboten werden.