Was ist eine Genossenschaft
Die Genossenschaft ist ein Unternehmen, das die Interessen ihrer Mitglieder fördert. Die Mitglieder sind zugleich Eigentümer und Geschäftspartner des Unternehmens. Sie profitieren somit unmittelbar von den Leistungen ihrer Genossenschaft.
Wer kann Mitglied werden?
Mitglied werden können natürliche Personen (als Einzelperson), juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften. Diese treten der Genossenschaft durch „Zeichnung“ von Anteilen bei.
Welche Rechte habe ich als Mitglied?
Als Mitglied haben Sie folgende Rechte: Teilnahmerecht an der Generalversammlung, Auskunftsrecht im Rahmen der Generalversammlung, Stimmrecht mit einer Stimme. (unabhängig von der Anzahl der gezeichneten Anteile), Dividendenrecht (sofern Ausschüttung von der Generalversammlung beschlossen).
Welche Pflichten habe ich als Mitglied?
Als Mitglied haben Sie die Pflicht, die Änderungen von Anschrift, Rechtsform oder ähnlichem der Genossenschaft zeitnah mitzuteilen. Die gezeichneten Anteile sind unmittelbar voll einzuzahlen (abweichende Regelungen gelten ggfs. für Mitglieder, die eine Wohnung der Genossenschaft beziehen).
Was kostet ein Anteil?
Ein Anteil entspricht 1.000 €. Beitrittserklärungen von investierenden Mitglieder werden ab fünf Anteilen (d.h. 5.000 €) angenommen.
Wie viele Anteile kann man maximal erwerben?
Es können derzeit maximal 500 Anteile zu je 1.000 €, damit also maximal 500.000 € pro Mitglied gezeichnet werden.
Wann endet die Mitgliedschaft?
Die Mitgliedschaft endet durch Kündigung, Übertragung des Geschäftsguthabens, Tod (Weiterführung durch Erbe möglich), Auflösung einer juristischen Person oder Personengesellschaft oder durch Ausschluss.
Kann ich meine Mitgliedschaft oder einzelne Anteile kündigen?
Die Mitgliedschaftsanteile stellen eine langfristige Grundlage für die Arbeit der wohnblau dar. Sie können Ihre Mitgliedschaft oder einen bzw. mehrere Geschäftsanteile zum Schluss eines Geschäftsjahres (31.12.) unter Einhaltung einer Frist von zwei Jahren kündigen.
Gibt es ein Risiko?
Auch wenn Wohnimmobilien ein erfahrungsgemäß wertstabiles Gut sind, so stellt die Beteiligung an einer Genossenschaft doch eine Beteiligung an einem Unternehmen dar. Grundsätzlich gibt es bei jedem Unternehmen ein Risiko. Daher sollten Anteile nur im Umfang der eigenen Risikotragfähigkeit gezeichnet werden.
Gibt es eine Nachschusspflicht?
Nein. Die Nachschusspflicht ist in der Satzung der Genossenschaft ausgeschlossen. Das bedeutet, dass ein Mitglied maximal mit seiner Einlage haftet.
Was passiert mit dem Geschäftsguthaben?
Die Einzahlungen der Mitglieder finanzieren den Kauf von Grundstücken und Häusern, zur Bewirtschaftung notwendige Investitionen sowie Betriebsmittel.
Welche Dividende ist (mittel-/ langfristig) geplant?
Die wohnblau ist ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen. Die Eigenkapital-Renditen in der Wohnungswirtschaft sind grundsätzlich moderat. Wann und in welcher Höhe tatsächlich eine Dividende möglich sein wird, hängt von der zukünftigen Mitgliederentwicklung ab und den sich daraus ergebenden Investitionsmöglichkeiten. Daher kann dies aus heutiger Sicht nicht abschließend prognostiziert werden. Die Planrechnung sieht Dividendenvorschläge zwischen 1 und 4 % ab dem Jahr 2016 vor.
Welche regelmäßigen Informationen erhalte ich?
Als Mitglied erhalten Sie einmal jährlich einen Geschäftsbericht. Darüber hinaus wird die wohnblau auch unterjährig über aktuelle Ereignisse via Internet/Email berichten.
Gibt es überhaupt Grundstücke und Häuser zu kaufen?
Der Wettbewerb um gute Grundstücke ist sehr groß und entsprechend hoch sind die Preise. Aber gerade Kommunen verkaufen Grundstücke oft nicht zum Höchstpreis, sondern an denjenigen mit dem besten Konzept. Hier kann wohnblau punkten. Außerdem sind für genossenschaftliche Wohnungen auch bei Eigennutzern nicht so gefragte Lagen akzeptabel.
In welchem Verhältnis steht die wohnblau eG zur stadtblau GmbH?
Die wohnblau hat mit der stadtblau GmbH einen Geschäftsbesorgungsvertrag abgeschlossen. Dadurch kann die wohnblau ihr Geschäft ohne Fixkostenbelastung aufbauen, weil stadtblau in Relation zu den umgesetzten Projekten und den verwalteten Wohnungen und Beteiligungen bezahlt wird. Die Vorstandsmitglieder der wohnblau sind auch Geschäftsführer und mittelbare Gesellschafter der stadtblau GmbH.