GRUNDGESETZ DER GENOSSENSCHAFT
Wesentliche Punkte der wohnblau-Satzung sind Folgende:
SITZ: Nürnberg
ZWECK: Förderung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange der Mitglieder
GEGENSTAND: Neubau und Erwerb von Wohnungen mit dem Schwerpunkt auf gemeinschaftlichen Wohnformen sowie die Vermögensbildung der Mitglieder
KÜNDIGUNG: Mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres. Durch diese Kündigungsfrist soll vermieden werden, dass für die Genossenschaft die Situation entstehen kann, Häuser unter Druck verkaufen zu müssen, falls einzelne Mitglieder ihre Anteile kündigen. Übertragung des Guthabens: Jederzeit möglich (auf anderes Mitglied)
BEI TOD: Fortsetzung mit einem Erben/einer Erbin
GESCHÄFTSANTEIL: Ein Anteil = 1.000 Euro
NACHSCHUSSPFLICHT: Nein
AUFSICHTSRAT: Mindestens drei Mitglieder, Amtsperiode drei Jahre
VORSTAND: Mindestens zwei Mitglieder