Die Genossenschaft - ein Erfolgsprinzip

Wer eine Wohnung der Genossenschaft mieten will, muss Mitglied werden. Eine von Vorstand und Aufsichtsrat erlassene Richtlinie regelt. wie viele Anteile ein wohnendes Mitglied übernehmen muss. Personen, die eine Wohnung der Genossenschaft neu beziehen, müssen mindestens Anteile in folgender Höhe zeichnen:

Monatsmiete: 750 € x 3 = 2.250 €, abgerundet 2.000 € = 2 Anteile

Die Genossenschaft führt für Wohnungsinteressenten eine Warteliste. Auf dieser Warteliste können nur Mitglieder eingetragen werden. Wohnungserwartende Mitglieder müssen sich mit mindestens einem Anteil an der Genossenschaft beteiligen. Sobald eine Wohnung frei wird, wird sie zunächst den auf der Warteliste stehenden Personen angeboten. Jede Person hat dann eine Woche Zeit, sich für oder gegen die Wohnung zu entscheiden. Sollte die Wohnung von den ersten fünf Personen auf der Warteliste nicht genommen werden, so kann sie auch Nichtmitgliedern angeboten werden.


Mitglied werden ist ganz einfach.



 

Schritt 1: Beitrittserklärung
ausfüllen

 

 

Schritt 2: Beitrittserklärung ausdrucken

 

 

Schritt 3: Beitrittserklärung einsenden

 

Nutzen Sie ganz bequem das Online-Formular, um Ihren Beitritt zur wohnblau eG zu erklären.

Drucken Sie das Formular aus und unterzeichnen Sie es persönlich.

Senden Sie die unterzeichnete Beitrittserklärung im Original per Post an die wohnblau eG und überweisen Sie nach Erhalt der Mitgliedsurkunde die Einlage.


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung auf einem dauerhaften Datenträger, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246b § 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 246b § 1 Absatz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: wohnblau eG, Allersberger Straße 185 , 90461 Nürnberg, Telefax: 0911 / 931 195 86, E-Mail: info@wohnblau.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Sie sind zur Zahlung von Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Dienstleistung verpflichtet, wenn Sie vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung auf diese Rechtsfolge hingewiesen wurden und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor dem Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Gegenleistung beginnen. Besteht eine Verpflichtung zur Zahlung von Wertersatz, kann dies dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf dennoch erfüllen müssen. Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung.


Unsere Satzung

In der Satzung sind die Grundregeln für die Mitgliedschaft und die Zusammenarbeit der Organe der Genossenschaft niedergelegt. Wesentliche Punkte der wohnblau-Satzung sind wie folgt:

Sitz:

Nürnberg


Zweck:

Förderung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange der Mitglieder


Gegenstand:

Neubau und Erwerb von Wohnungen mit dem Schwerpunkt auf gemeinschaftliche Wohnformen sowie die Vermögensbildung der Mitglieder


Kündigung:

Mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres. Durch diese Kündigungsfrist soll vermieden werden, dass für die Genossenschaft die Situation entstehen kann, Häuser unter Druck verkaufen zu müssen, falls einzelne Mitglieder ihre Anteile kündigen. Eine Übertragung des Guthabens ist jederzeit möglich (auf anderes Mitglied).


Bei Tod:

Fortsetzung mit einem Erben/einer Erbin


Geschäftsanteil:

Ein Anteil entspricht 1.000 Euro


Nachschusspflicht:

Nein


Aufsichtsrat:

Mindestens drei Mitglieder, Amtsperiode drei Jahre


Vorstand:

Mindestens zwei Mitglieder