Ihrffff Untertitel

Die Satzung

In der Satzung sind die Grundregeln für die Mitgliedschaft und die Zusammenarbeit der Organe der Genossenschaft niedergelegt. Wesentliche Punkte der wohnblau-Satzung sind Folgende:



GRUNDGESETZ DER GENOSSENSCHAFT
Die wesentlichen Punkte der wohnblau-Satzung sind folgende:

Sitz: Nürnberg


Zweck: Förderung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Belange der Mitglieder


Gegenstand: Neubau und Erwerb von Wohnungen mit dem Schwerpunkt auf gemeinschaftlichen Wohnformen sowie die Vermögensbildung der Mitglieder


Kündigung: Mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres. Durch diese Kündigungsfrist soll vermieden werden, dass für die Genossenschaft die Situation entstehen kann, Häuser unter Druck verkaufen zu müssen, falls einzelne Mitglieder ihre Anteile kündigen. Übertragung des Guthabens: Jederzeit möglich (auf anderes Mitglied)


Bei Tod: Fortsetzung mit einem Erben/einer Erbin


Geschäftsanteil: Ein Anteil = 1.000 Euro


Nachschusspflicht: Nein


Aufsichtsrat: Mindestens drei Mitglieder, Amtsperiode drei Jahre


Vorstand: Mindestens zwei Mitglieder


zurück zur Startseite